Hygienekonzept
1. Handdesinfektion steht an den Eingängen sowie in den Toiletten zur Verfügung.
2. Ein- und Ausgang sind zur Führung der Besucher voneinander getrennt.
3. Die Anordnung der Sitzplätze berücksichtigt die staatlicherseits vorgegebenen Abstandsregelungen.
4. Soweit zum Zeitpunkt der Veranstaltung verordnet, gilt:
- auf allen Wegen zum und vom Sitzplatz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske.
- vor Betreten des Veranstaltungsraumes die Verpflichtung zur Vorlage eines offiziell durchgeführten negativen Schnelltests bzw. der Nachweis der vollständigen COVID-Impfung oder Genesung laut amtlicher Verfügung.
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5. Bei Bedarf sowie in möglichen Pausen wird der Veranstaltungsraum gelüftet.
6. Im Veranstaltungsraum sowie auf den Toiletten erinnern Piktogramme an die Masken- und Abstandspflicht.
7. Zur vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgung ist die wahrheitsgemäße Angabe der notwendigen Daten seitens der Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung steht ein QR-Code zum Scannen mit der Corona-Warn-App zur Verfügung.
8. Die Nutzung der sanitären Anlagen und die Reinigung von Oberflächen und Gegenständen sowie der Sanitäranlagen richtet sich nach dem Hygienekonzept des jeweiligen Veranstaltungsraumes.
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9. Das Hygienekonzept hängt am Eingang des Veranstaltungsortes aus.