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Hygienekonzept

1. Handdesinfektion steht an den Eingängen sowie in den Toiletten zur Verfügung. 

 

2. Ein- und Ausgang sind zur Führung der Besucher voneinander getrennt. 

 

3. Die Anordnung der Sitzplätze berücksichtigt die staatlicherseits vorgegebenen Abstandsregelungen. 

 

4. Soweit zum Zeitpunkt der Veranstaltung verordnet, gilt: 


- auf allen Wegen zum und vom Sitzplatz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske. 

- vor Betreten des Veranstaltungsraumes die Verpflichtung zur Vorlage eines offiziell durchgeführten negativen Schnelltests bzw. der Nachweis der vollständigen COVID-Impfung oder Genesung laut amtlicher Verfügung. 

5. Bei Bedarf sowie in möglichen Pausen wird der Veranstaltungsraum gelüftet. 

 

6. Im Veranstaltungsraum sowie auf den Toiletten erinnern Piktogramme an die Masken- und Abstandspflicht. 

 

7. Zur vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgung ist die wahrheitsgemäße Angabe der notwendigen Daten seitens der Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung steht ein QR-Code zum Scannen mit der Corona-Warn-App zur Verfügung. 

 

8. Die Nutzung der sanitären Anlagen und die Reinigung von Oberflächen und Gegenständen sowie der Sanitäranlagen richtet sich nach dem Hygienekonzept des jeweiligen Veranstaltungsraumes.

9. Das Hygienekonzept hängt am Eingang des Veranstaltungsortes aus. 

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