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Hygienekonzept

1. Handdesinfektion steht an den Eingängen sowie in den Toiletten zur Verfügung. 

 

2. Ein- und Ausgang sind zur Führung der Besucher voneinander getrennt. 

 

3. Die Anordnung der Sitzplätze berücksichtigt die staatlicherseits vorgegebenen Abstandsregelungen. 

 

4. Soweit zum Zeitpunkt der Veranstaltung verordnet, gilt: 


- auf allen Wegen zum und vom Sitzplatz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske. 

- vor Betreten des Veranstaltungsraumes die Verpflichtung zur Vorlage eines offiziell durchgeführten negativen Schnelltests bzw. der Nachweis der vollständigen COVID-Impfung oder Genesung laut amtlicher Verfügung. 

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5. Bei Bedarf sowie in möglichen Pausen wird der Veranstaltungsraum gelüftet. 

 

6. Im Veranstaltungsraum sowie auf den Toiletten erinnern Piktogramme an die Masken- und Abstandspflicht. 

 

7. Zur vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgung ist die wahrheitsgemäße Angabe der notwendigen Daten seitens der Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung steht ein QR-Code zum Scannen mit der Corona-Warn-App zur Verfügung. 

 

8. Die Nutzung der sanitären Anlagen und die Reinigung von Oberflächen und Gegenständen sowie der Sanitäranlagen richtet sich nach dem Hygienekonzept des jeweiligen Veranstaltungsraumes.

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9. Das Hygienekonzept hängt am Eingang des Veranstaltungsortes aus. 

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